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Schneebruchschäden im Oberland - Abgeltung von Katastrophenschäden!

In den letzten Wochen ist es durch Nassschneefälle im Oberland in einer Höhenlage von etwa 800 bis 1100m zu Schneebruchschäden gekommen.

Damit eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds möglich wird müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Es muss eine Mindestschadensfläche von 3000m² erreicht werden. Die zusammenhängende Einzelfläche muss mindestsens 1000 m² umfassen.

  2. Es muss die Bestockung um mindestens 3/10 abgesenkt werden, das bedeutet, jeder dritte Baum gebrochen sein muss.

  3. Die Bestockung darf maximal 5/10 betragen. Das bedeutet, dass der Bestand maximal bis zur Hälfte überschirmt sein darf, zumindest auf der Hälfte der Fläche ist Freifläche ohne Überschirmung.

  4. Schadensmeldung bei der Gemeinde innerhalb von 6 Monaten nach Schadenseintritt mit folgenden Angaben:

Name und Anschrift

Bankdaten

Katastralgemeinde und Grundstücksnummer

Flächenausmaß

Schadholzmenge

Mit der Schadholzaufarbeitung kann unabhängig von einer Schadensfeststellung vor Ort begonnen werden

 

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